Beweis, daß die Insul Femern weder dem Reiche Dännemarck, noch dem Hertzogthum Schleswig, oder Holstein jemals einverleibet, sondern von jeher ein gantz separirtes, und besonderes Land gewesen
: Aus der einheimischen Geschichts- und Staats-Rechts-Kunde geführet
- [Zweyte Auflage]