Von Gottes Gnaden, Wir Friedrich Augustus, König in Pohlen ... Hertzog zu Sachsen ... Chur-Fürst ... Es ist männiglich in Unserm Churfürstenthum und Landen bekannt, was Wir wegen nicht-Gestattung frembder Werbung und was deme mehr anhängig, zu unterschiedenen mahlen, und noch jüngsthin sub dato den 2. Junii dieses Jahrs, durch öffentliche Mandata publiciren lassen
: [Gegeben zu Dreßden am 2. Septembris, Anno 1701.]