Wir Bürger-Meister und Rathmanne der Stadt Görlitz: Fügen hiermit der gantzen sämbtlichen Bürgerschafft ... wie auch gesambten Inwohnern bey dieser Stadt zuwissen, wie bey diesen gefährlichen Zeiten, Wir bedacht seyn müssen, wie die von Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachsen ... Uns anvertraute Stadt und derselben Thore, durch fleißige Auffsicht und Bestellung der Wachten, so viel möglich verwahret und Sicherheit erhalten werden mögen
: [den 25. Maji Anno 1693]