Wir Bürger-Meister und Rath-Manne der Stadt Görlitz geben hiermit männiglich zu vernehmen, daß Wir benachrichtiget werden, was gestalt Sich verschiedene derer Bürger und Inwohner in der Stadt, in den verschlossenen und äusseren Vor-Städten, Gärten und Vorwergen unterstehen sollen, auf die Dörffer auszulauffen
: Actum zu Görlitz den 13. Octobr. 1705