Wir Bürger-Meister und Rathmanne der Stadt Görlitz, geben hiermit jedermänniglich ... zuwissen, es wird ihnen auch sonder zweiffel, aus denen in vorigen Jahren publicirten Patenten gnugsam errinnerlich seyn, wie wir alles ernstes untersaget und verbothen, daß das Gespinste auf den Dörffern, den herumblauffenden frembden Partirern und Händlern, die es den bezunffteten Meistern in der Stadt vor der Hand wegkauffen, und hernach ausser Landes führen, nicht weiter käufflich gelassen, sondern vielmehr in die Stadt, zu offentlichen Verkauff zu Marckte gebracht
: so geschehen Görlitz den 31. Marti Anno 1705