Wir Bürger-Meister und Rath-Manne der Stadt Görlitz, geben hiermit Männiglich zu vernehmen, daß Wir benachrichtiget worden: was gestalt, unsern vormahls ergangenen Verbothen und offentlichen Patenten zuwieder, Sich verschiedene derer Bürger und Inwohner der Stadt, in den verschlossenen und äusseren Vor-Städten, Gärten und Vorwergen unterstehen sollen, auf die Dörffer auszulauffen
: Actum zu Görlitz den 20. Junij 1709