Wir Bürger Meister und Rathmanne der Stadt Görlitz, fügen hiermit Jedermänniglich zu wissen, daß, nachdem einige Zeit her wahrgenommen worden, wie derer in ältern und neueren Zeiten ergangenen Verboten ungeachtet das Tobackrauchen sowohl auf öffentl. Strasse, als auch in denen Arbeits-Stuben
: so geschehen Görlitz, den 1. Septembr. 1739