Wir Bürger-Meister und Rathmanne der Stadt Görlitz, mögen denen Uns und gemeiner Stadt auch Kirchen und Hospitälern zugehörigen Unterthanen, nicht verhalten, was gestalt Wir zu mehrern mahlen erfahren müssen, wie selbige ohne unsern und deren Herren Deputatorium Vorbewust und Anweisung auf recht unpflegliche Art in denen zu ihren Nahrungen gehörigen Gepüschen mit dem Fällen des Holtzes gebahren
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Görlitz, den 16. Augusti, 1741