Demnach wir Bürger-Meister und Rathmanne der Stadt Görlitz, wahrnehmen müssen, was massen einige Wirthe auf denen uns und gemeiner Stadt gehörigen Dorffschafften, in die gleichfalls Uns und gemeiner Stadt gehörige Mühlen, an welche sie mit ihrem Back-Getrayde zum Mahlen gewiesen sind, Zeithero so viel, als vermuthlich zu ihrer Haushaltung nöthig gewesen, nicht gebracht haben
: Görlitz, den 10. Oktobr. 1741