E. E. und Hochweiser Rath alhier hat mißfällig vernommen, daß denen offtmahls wiederhohlten Verbothen entgegen, die Abend- und nächtliche Zusammenkünffte in denen Wach-Stuben derer Vorstädte ohne die mindeste Absicht auf die gegewärtige betrübte Zeit-Läuffte continuiret, hierbey unnütze Reden geführet ... auch die Obrigkeitlichen Personen, bey der gleichen ungebührlichen Versammlungen nicht geschonet werden
: Görlitz, den 11. Octobr. 1758