Wir Bügermeister und Rathmanne der Chur-Fürstl. Sächs. Sechs-Stadt Görlitz, fügen durch diesen öffentlichen Anschlag Jedermänniglich zu wissen, welchergestalten man vermerken will, daß boshaft und gottlos gesinnte Menschen sich erfrechen, verschiedene Diebereyen und nächtliche Einbrüche vorzunehmen, und dadurch ihren Nächsten unverantwortlich um das Seine zu bringen
: Görlitz, den [10. Mz. 1770]