Wir Bürgermeister und Rathmanne der Churfürstl. Sächßl. Sechs-Stadt Görlitz, machen Jedermänniglich .... hiermit bekannt, daß bey Uns E. Löbl. Brau-Urbar sitzende Bürgerschafft allhier bey dem angezeigten und gantz bekannten Verfall ihrer Brau-Nahrung verschiedentliche Beschwerde besonders deswegen geführet, daß aller geschärften Verbothe und sonst getroffenen Veranstaltungen ungeachtet, das heimliche Einschleppen des fremden und Dorf-Bieres in der Stadt und auf den Dorffschaften immer noch strafbar getrieben würde
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so geschehen Görlitz, den 28. May 1782