Demnach zeithero bey dem Verkaufe der an den Wochenmärckten eingebrachten Butter, nicht allein verschiedene Ungebührniße in Ansehung des Maaßes und Gewichts zum Nachtheile der Käufer, sondern auch das überhand nehmende Aufkauffen derselben, ehe solche auf den angewiesenen Marcktplatz gebracht wird, wahrzunehmen gewesen, und diesem allen durch polizeyliche Verfügung von Obrigkeits wegen abhelfliche Maaße zu geben nöthig seyn will
: so geschehen Görlitz, am 30sten August, 1791