Demnach die allhiesige Brauordnung Cap. III. §. 9. in Ansehung des Administrat und Verbachtens der Biere mittelst hoher Oberamtsverordnung vom 20. August 1810 folgendermaßen erläutert worden
: Görlitz am 6. September 1814
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Titel:
Demnach die allhiesige Brauordnung Cap. III. §. 9. in Ansehung des Administrat und Verbachtens der Biere mittelst hoher Oberamtsverordnung vom 20. August 1810 folgendermaßen erläutert worden
:
Görlitz am 6. September 1814