In Hinsicht auf die wegen Aufnahme der Miethleute überhaupt ... wird jedem Wirthe und Hausbesitzer bei hiesiger Stadt, hiermit von Obrigkeitswegen, und bei Vermeidung einer willkürlich nach Befinden der eintretenden Umstände zu bestimmenden Geld-Buße oder Gefängnisstrafe aufgegeben
: Görlitz, am 25. November 1809 und 2. Januar 1810
Sie können Bookmarks mittels Listen verwalten, loggen Sie sich dafür bitte in Ihr SLUB Benutzerkonto ein.
Medientyp:
E-Book
Titel:
In Hinsicht auf die wegen Aufnahme der Miethleute überhaupt ... wird jedem Wirthe und Hausbesitzer bei hiesiger Stadt, hiermit von Obrigkeitswegen, und bei Vermeidung einer willkürlich nach Befinden der eintretenden Umstände zu bestimmenden Geld-Buße oder Gefängnisstrafe aufgegeben
:
Görlitz, am 25. November 1809 und 2. Januar 1810