Nachdem E. E. Hochw. Rath allhier von Löbl. brauberechtigten Bürgerschaft beschwerden angezeigt worden, daß in die Brauhäuser unrichtiges und über das vorgeschriebene Maas haltendes Gefäße an ganzen und halben sogenannten Guldenfäßchen gebracht werde, diesem Ungebührnisse aber nicht nachgesehn werden kann
: Görlitz am 27. Febr. 1810
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Nachdem E. E. Hochw. Rath allhier von Löbl. brauberechtigten Bürgerschaft beschwerden angezeigt worden, daß in die Brauhäuser unrichtiges und über das vorgeschriebene Maas haltendes Gefäße an ganzen und halben sogenannten Guldenfäßchen gebracht werde, diesem Ungebührnisse aber nicht nachgesehn werden kann
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Görlitz am 27. Febr. 1810