DKG-NT
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1, Tarif der Deutschen Krankenhausgesellschaft für die Abrechung erbrachter Leistungen und für die Kostenerstattung vom Arzt an das Krankenhaus, zugleich BG-T, vereinbarter Tarif für die Abrechnung mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern
- [34., aktualisierte Aufl., Stand: Mai 2014]