• Medientyp: Buch; Hochschulschrift
  • Titel: Zur Zukunft der Zweckübertragungslehre : nach den Urheberrechtsreformen von 2002 und 2008
  • Beteiligte: Dörfelt, Maite [VerfasserIn]
  • Erschienen: Hamburg: Bucerius Law School Press, 2017
  • Erschienen in: Bucerius Law School: Schriften der Bucerius Law School / 2 ; 30
  • Ausgabe: 1. Auflage
  • Umfang: XVIII, 514 Seiten
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN: 9783863810993
  • RVK-Notation: PE 705 : Einzeldarstellungen
  • Schlagwörter: Deutschland > Zweckübertragungstheorie > Urheberrechtsreform
    Deutschland > Zweckübertragungstheorie > Urheberrechtsreform
  • Entstehung: Hamburg: tredition GmbH
  • Hochschulschrift: Dissertation, Bucerius Law School Hamburg, 2017
  • Anmerkungen: Literaturverzeichnis: Seite 451-503
  • Beschreibung: Das Werk widmet sich der Zweckübertragungslehre als einem der zentralen Instrumente des Urhebervertragsrechts. Untersucht wird insbesondere das Verhältnis zu den Neuregelungen des Urheberstärkungsgesetzes von 2002 und des sog. 2. Korbs (Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft) von 2008. Dabei wird sowohl die Ebene der Rechtseinräumung als auch die Vergütungsebene in die Untersuchung einbezogen. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der AGB-Inhaltskontrolle sowie auf dem Aspekt der ökonomischen Analyse des Rechts. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob es durch die Neuregelungen zu einer Aushöhlung der Zweckübertragungslehre kommt, oder sie umgekehrt sogar an Bedeutung gewinnt. Eingegangen wird insbesondere auf31a UrhG, welcher die Rechtseinräumung für noch unbekannte Nutzungsarten ermöglicht, sowie137 l UrhG, der eine Fiktionsregelung zugunsten von Rechteerwerbern enthält. Daran anknüpfend wird der Regelungsansatz der Zweckübertragungslehre im Besonderen und die Schutzfunktion des Urhebervertragsrechts im Allgemeinen analysiert. Insbesondere wird die Zweckübertragungslehre zu verwandten Grundsätzen des Urhebervertragsrechts abgegrenzt sowie die Zielsetzung der Zweckübertragungslehre herausgearbeitet. Die Untersuchung schließt mit einem Ausblick zur künftigen Bedeutung der Zweckübertragungslehre sowie Vorschlägen für alternative Ansätze zur Verbesserung des Urheberschutzes
  • Weitere Bestandsnachweise
    0 : Schriften der Bucerius Law School / 2

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